{"id":6326,"date":"2018-08-21T08:21:06","date_gmt":"2018-08-21T06:21:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.malag-soltau.de\/?page_id=6326"},"modified":"2018-08-22T08:46:55","modified_gmt":"2018-08-22T06:46:55","slug":"abg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.malag-soltau.de\/en\/abg\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8221;1\/6&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8221;2\/3&#8243;]<div class='gap nz-clearfix' style='height:25px'>&nbsp;<\/div>[vc_column_text]<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Malag &#038; Soltau GmbH\u00a0<\/b><b>gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB<\/b><\/h2>\n<h3 class=\"p2\"><b>\u00a7 1 Allgemeiner Geltungsbereich<\/b><\/h3>\n<p class=\"p2\">1) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Malag &#038; Soltau GmbH gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unserem Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers erkennen wir nicht an, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p class=\"p2\">2) Die Geltung der Tegernseer Gebr\u00e4uche ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3 class=\"p3\"><b>\u00a7 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertrags\u00e4nderungen<\/b><\/h3>\n<p class=\"p3\">1) Die in den Verkaufsunterlagen, Katalogen und im Internetangebot der Malag &#038; Soltau GmbH enthaltenen Offerten sind \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet \u2013 stets freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.<\/p>\n<p class=\"p3\">2) Bestellungen des K\u00e4ufers sind verbindlich und gelten als angenommen, wenn sie durch die Malag &#038; Soltau GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen ausdr\u00fccklich per Brief, Telefax oder E-mail best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<h3 class=\"p3\"><b>\u00a7 3 Lieferung<\/b><\/h3>\n<p class=\"p3\">1) Wird eine Lieferung vereinbart, so ist f\u00fcr das Abladen der Ware der K\u00e4ufer verantwortlich. Dieser muss einen funktionsf\u00e4higen Gabelstapler mit dem geeigneten Entladepersonal bereitstellen um ein reibungsloses Entladen gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"p3\">2) Lieferfristen oder Lieferungstermine sind verbindlich nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch die Malag &#038; Soltau GmbH.<\/p>\n<p class=\"p3\">3) Die Lieferfristen oder Lieferungstermine gelten vorbehaltlich einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Malag &#038; Soltau GmbH. Diese haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur f\u00fcr eigenes Verschulden und das ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen. F\u00fcr das Verschulden ihrer Vorlieferanten hat sie nicht einzutreten, weil diese nicht ihre Erf\u00fcllungsgehilfen sind. Die Malag &#038; Soltau GmbH ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihr gegen ihre Vorlieferanten zustehende Anspr\u00fcche an den K\u00e4ufer abzutreten.<\/p>\n<p class=\"p4\">4) Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und \u2013terminen durch die Malag &#038; Soltau GmbH berechtigen den K\u00e4ufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er zuvor eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat.<\/p>\n<p class=\"p1\">5) Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Malag &#038; Soltau GmbH die Lieferung unzumutbar erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen, St\u00f6rungen der Verkehrswege \u2013 f\u00fchren zu einer angemessenen Verl\u00e4ngerung vereinbarter Lieferfristen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn derartige Umst\u00e4nde bei den Lieferanten der Malag &#038; Soltau GmbH und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Ereignisse teilt die Malag &#038; Soltau GmbH dem K\u00e4ufer unverz\u00fcglich mit. Der K\u00e4ufer kann von der Malag &#038; Soltau GmbH die Erkl\u00e4rung verlangen, ob vom Vertrage zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist geliefert werden soll. Erkl\u00e4rt sich die Malag &#038; Soltau GmbH innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der K\u00e4ufer zur\u00fccktreten. Schadenersatzanspr\u00fcche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Sofern o. g. Ereignisse bei dem K\u00e4ufer eintreten, gilt vorstehende Regelung f\u00fcr ihn entsprechend.<\/p>\n<p class=\"p1\">6) Im Falle einer Lieferverz\u00f6gerung ist der K\u00e4ufer verpflichtet, auf Verlangen der Malag &#038; Soltau GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verz\u00f6gerung vom Vertrage zur\u00fccktritt und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.<\/p>\n<p class=\"p1\">7) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt \u00a7 9 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).<\/p>\n<p class=\"p1\">8) Die Malag &#038; Soltau GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 4 Zahlung<\/b><\/h3>\n<p class=\"p1\">1) Es gelten die in der Auftragsbest\u00e4tigung ausgewiesenen Preise der Malag &#038; Soltau GmbH zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n<p class=\"p1\">2) Ein Abzug von Skonto ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"p1\">3) Die Rechnungen der Malag &#038; Soltau GmbH sind ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Warenerhalt zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p class=\"p1\">4) Eine Aufrechnung ist nur mit von der Malag &#038; Soltau GmbH anerkannten, unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen m\u00f6glich.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang<\/b><\/h3>\n<p class=\"p2\">Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch die Malag &#038; SoltauGmbH oder deren Beauftragte geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/b><\/h3>\n<p class=\"p2\">Die Malag &#038; Soltau GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung gegen den K\u00e4ufer vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.<\/p>\n<p class=\"p1\">1) Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers ist die Malag &#038; Soltau GmbH nach Mahnung zur R\u00fccknahme der Ware berechtigt und der K\u00e4ufer zur Herausgabe verpflichtet.<\/p>\n<p class=\"p1\">2) Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr die Malag &#038; Soltau GmbH ohne diese jedoch zu verpflichten. Die neue Sache wird Eigentum der Malag &#038; Soltau GmbH und gilt als Vorbehaltsware.<\/p>\n<p class=\"p3\">Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Malag &#038; Soltau GmbH geh\u00f6render Ware erwirbt dieselbe Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.<\/p>\n<p class=\"p1\">3) \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der K\u00e4ufer der Malag &#038; Soltau GmbH unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art. Unabh\u00e4ngig davon hat der K\u00e4ufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der K\u00e4ufer hat er die Kosten einer Intervention der Malag &#038; Soltau GmbH zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.<\/p>\n<p class=\"p1\">4) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte in H\u00f6he des jeweiligen Rechnungsendbetrages an die Malag &#038; Soltau GmbH ab. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach ihrer Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Malag &#038; Soltau GmbH beh\u00e4lt sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, verpflichtet sich jedoch, die Einziehung der Forderung solange zu unterlassen, wie der K\u00e4ufer seine Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber der Malag &#038; Soltau GmbH ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt und ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens des K\u00e4ufers nicht gestellt ist. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich insoweit, der Malag &#038; Soltau GmbH unverz\u00fcglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben sowie zugeh\u00f6rigen Unterlagen zu \u00fcberlassen und die Abtretung gegen\u00fcber seinen Vertragspartnern aufzulegen.<\/p>\n<p class=\"p1\">5) \u00dcbersteigt der Wert der Sicherung die Anspr\u00fcche der Malag &#038; Soltau GmbH gegen den K\u00e4ufer um mehr als 20%, so wird die Malag &#038; Soltau GmbH auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl die Sicherheiten in entsprechendem Umfang freigeben.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 7 Eigenschaften des Holzes<\/b><\/h3>\n<p class=\"p1\">1) Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von der Malag &#038; Soltau GmbH schriftlich zugesichert wurden.<\/p>\n<p class=\"p1\">2) Holz ist ein Naturprodukt. Auftretende Abweichungen bei den Holzarten bez\u00fcglich der F\u00e4rbung und in der Struktur geh\u00f6ren zu den nat\u00fcrlichen Eigenschaften des Holzes und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Besteht der K\u00e4ufer auf einer besonderen Sortierung oder will er die jahreszeitlich bedingte Bl\u00e4ue beim Kiefernholz ausschlie\u00dfen, so ist dies bei Auftragserteilung zu vereinbaren und auf der Bestellung zu vermerken.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 8 M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/b><\/h3>\n<p class=\"p1\">F\u00fcr M\u00e4ngel im Sinne des \u00a7 434 BGB haftet die Malag &#038; Soltau GmbH nur wie folgt:<\/p>\n<p class=\"p1\">1) Der K\u00e4ufer hat die empfangene Ware bei \u00dcbernahme unverz\u00fcglich und gewissenhaft auf Menge und Beschaffenheit &#8211; n\u00f6tigenfalls durch Stichproben &#8211; zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der Malag &#038; Soltau GmbH zu r\u00fcgen. Bei \u00e4u\u00dferlich bereits auf dem Lieferfahrzeug erkennbaren M\u00e4ngeln (z. B. Verf\u00e4rbungen) wahrt nur eine R\u00fcge vor dem Abladen der Lieferung die Unverz\u00fcglichkeit. Sind M\u00e4ngel erst nach dem Abladen offensichtlich, so sind diese unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 3 Werktagen zu r\u00fcgen. Der K\u00e4ufer soll die M\u00e4ngel fotografisch dokumentieren und die Fotos gemeinsam mit seiner Mangelr\u00fcge an die Malag &#038; Soltau GmbH \u00fcbersenden. Anspr\u00fcche wegen nicht unverz\u00fcglich ger\u00fcgter, offensichtlicher M\u00e4ngel sind verwirkt. \u00a7 377 HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"p2\">2) Stellt der K\u00e4ufer M\u00e4ngel fest, darf er nicht \u00fcber die Ware verf\u00fcgen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden. Dies gilt, bis eine Einigung \u00fcber die Abwicklung der Reklamation erzielt ist oder der K\u00e4ufer der Malag &#038; Soltau GmbH eine angemessene Frist zur Besichtigung und\/oder Beweissicherung durch vereidigte Sachverst\u00e4ndige gew\u00e4hrt hat. Wurden Waren verschiedener Gattungen geliefert, so darf der K\u00e4ufer \u00fcber die nicht bem\u00e4ngelten Gattungen verf\u00fcgen.<\/p>\n<p class=\"p1\">3) Bei berechtigten Beanstandungen ist die Malag &#038; Soltau GmbH berechtigt, unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des K\u00e4ufers die Art der Nacherf\u00fcllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.<\/p>\n<p class=\"p1\">4) Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/p>\n<p class=\"p1\">5) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt \u00a7 9 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung<\/b><\/h3>\n<p class=\"p1\">1) Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in F\u00e4llen der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.<\/p>\n<p class=\"p1\">2) Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen Vorsatzes oder groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Ersatzanspr\u00fcche f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist damit nicht verbunden.<\/p>\n<p class=\"p1\">3) Die Regelungen des \u00a7 9 gelten f\u00fcr den K\u00e4ufer entsprechend.<\/p>\n<h3 class=\"p1\"><b>\u00a7 10 Gerichtsstand\/Erf\u00fcllungsort\/anwendbares Recht<\/b><\/h3>\n<p class=\"p1\">1) Soweit der K\u00e4ufer Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist der Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten der Sitz der Malag &#038; Soltau GmbH in Hoppegarten. Die Malag &#038; Soltau GmbH beh\u00e4lt sich das Recht vor, nach ihrer Wahl den K\u00e4ufer auch an seinem Sitz zu verklagen.<\/p>\n<p class=\"p1\">2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung des Kaufpreises sowie f\u00fcr die sonstigen Leistungen des K\u00e4ufers der Gesch\u00e4ftssitz der Malag&#038; Soltau GmbH.<\/p>\n<p class=\"p1\">3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschlie\u00dflich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"p2\"><strong>Stand Oktober 2009<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.malag-soltau.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/malag-soltau_agb-10-2009-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">> aktuelle AGB zum Download<\/a>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8221;1\/6&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_raw_html]JTNDc3R5bGUlM0UlMEEubWVudS1pdGVtLXR5cGUtY3VzdG9tJTIwJTdCZGlzcGxheSUzQW5vbmUlM0IlN0QlMEEubnotYnJlYWRjcnVtYnMlMjAlN0IlMEElMjAlMjAlMjAlMjBkaXNwbGF5JTNBJTIwbm9uZSUzQiUwQSU3RCUwQS5yaWNoLWhlYWRlciUyMCUyM3NsaWRlci1hcnJvdyU3QiUwQSUyMCUyMCUyMCUyMGRpc3BsYXklM0ElMjBub25lJTNCJTBBJTdEJTBBJTNDJTJGc3R5bGUlM0U=[\/vc_raw_html][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Claritas est etiam processus dynamicus, qui sequitur mutationem consuetudium lectorum. 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